Liebe Eltern,
bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen gelten die Regelungen für Veranstaltungen in der jeweils aktuellen Verordnung. In der hessischen Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV), gültig ab dem 25.11.2021, sind Veranstaltungen im Innenbereich nur unter Einhalten der 2G-Regel zulässig. Damit hätten auch zu Mitgliederversammlungen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Damit ist nicht immunisierten Personen die Teilnahme an der Mitgliederversammlung nicht möglich. Derzeit ist rechtlich nicht klar, ob Mitgliederrechte hier in einem zu hohen Maße beschnitten werden und Beschlüsse von Mitgliederversammlungen, die unter der 2G-Regel stattfinden, möglicherweise anfechtbar wären. Daher haben wir uns dazu entschieden, die Mitgliederversammlung zu verschieben. Die gesetzlichen Übergangsregelungen lassen dies zu, bei nicht erfolgter Neuwahl bleiben die Vorstände weiterhin im Amt, so dass der Verein und der Vorstand handlungsfähig bleiben.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Ihr Vorstand