- (§ 3.1. der Satzung) Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und
juristischen Personen sowie Gebietskörperschaften werden, die die Ziele des
Vereins unterstützen.
- (§ 3.4. der Satzung) Der Austritt aus dem Verein ist durch schriftliche
Austrittserklärung zum Jahresende möglich. Bei Eltern von WBS-Schülern
endet die Mitgliedschaft regelmäßig zum Ende des Jahres, in dem der/die
Schüler/in die WBS verlässt; die Mitgliedschaft kann durch schriftliche
Erklärung verlängert werden.
- Für eine Kündigung reicht ein formloses Schreiben gerichtet an den
Vorstand (Kassenwart).
- Für die Aufnahme in die Betreuung ist die Mitgliedschaft im Förderverein
eine Voraussetzung.
- Auch für die Teilnahme am Streicherensemble ist die Mitgliedschaft
Pfilcht.